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Für
die Eintragung der Gasanlage ist für jedes Fahrzeug ab der
Schadstoffklasse EURO 2 eine Einzelabgasbescheinigung notwendig. Die
Bescheinigung wird der TÜV in unserem Auftrag ausstellen. Als Grundlage
für die Ausstellung der Einzelabgasbescheinigung sind mehrere
Abgasmessungen der Musterfahrzeuge verschiedener Fabrikate notwendig.
Die durchgeführten Messungen berechtigen uns zur Ausstellung der
Einzelabgasbescheinigung für den größtenteil der Fahrzeugpalette
(einschließlich EURO 5). Wir machen ständig weitere Messungen, um die
volle Palette zu decken. Leider haben wir noch nicht alle Fahrzeuge
gedeckt. Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig, vor einer
Bestellung uns ihren Fahrzeugschein zu zusenden damit wir prüfen
können, ob wir für dieses Fahrzeug eine Einzelabgasbescheinigung
liefern können und welche von uns angebotenen Anlagen die passende für ihr Fahrzeug ist.
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